Allgemeine Geschäftsbedingungen

l. Allgemeines

  1. Für alle Vertragsabschlüsse mit uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt, Osnabrück.

ll. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für den Webshopkatalog. Wird die Ware unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bestellt, stellt dies ein verbindliches Vertragsangebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Käufer versenden.
  2. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben in unserem Katalog oder Webshopkatalog dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber dem Käufer nicht, außer diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt.
  3. Unsere Preise sind bis zum Abschluss des Kaufvertrages freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Individuell vereinbarte Preise, welche von der jeweils gültigen Preisliste abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Diese Preise gelten nur für den individuell vereinbarten Artikelumfang oder für Abrufaufträge und nur für den schriftlich vereinbarten Zeitraum. Alle Preise verstehen sich ab Werk. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie anteilige Versand-, Verpackungs- und Mautkosten werden berechnet. Beträgt der Auftragswert weniger als EUR 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 10,00 berechnet.
  4. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlung zu fordern sowie nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

III. Lieferung

  1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Angegebene Lieferfristen beginnen erst mit der Erfüllung aller notwendigen und/oder vereinbarten Voraussetzungen. Hierunter fallen insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen, Musterfreigaben, beizustellende Unterlagen und Klärung aller technischen Fragen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, z. B. höhere Gewalt, Streik oder deren Auswirkungen, pandemiebedingte Maßnahmen usw., verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V.4. geregelt.
  2. Erfüllungsort ist Lotte. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Waren mit der Absendung auf den Käufer über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V.4. geregelt.
  3. Verweigert der Käufer grundlos die Warenannahme, so können wir Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt grundsätzlich 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
  4. Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vorbehalten. Ein Anspruch auf Zurücknahme bzw. Nachlieferung besteht nicht.
  5. Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unsere ausdrückliche Zustimmung bedarf, zurückgenommen werden. Die Rücksendung der Ware hat auf Rechnung des Käufers zu erfolgen. Ist dies der Fall und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung wird eine Gutschrift erteilt, bei der 10% des Warenwertes, mindestens EUR 20,00, als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht wird. Die Kosten für unfreie Rücklieferungen und durch uns beauftragte Warenabholungen werden zusätzlich in Ansatz gebracht.
  6. Der Käufer ist gem. § 15 Absatz 1 Verpackungsgesetz berechtigt, restentleerte Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllguter sowie Verkaufs- und Umverpackungen (die nach Gebrauch typischerweise NICHT bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen) unentgeltlich zurückzugeben. Ort der Rückgabe ist an unserem Geschäftssitz in Lotte. Die Rückgabe kann ausschließlich während unserer Geschäftszeiten erfolgen. Größere Mengen sind vorher anzukündigen. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber und frei von Fremdstoffen sein. Andernfalls steht uns ein Anspruch auf Ersatz der bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu.

IV. Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung steht. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns damit, von der angegebenen Kontoverbindung sämtliche Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich weist der Käufer sein Kreditinstitut bereits jetzt an, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinlösung der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschriften auf Anforderung Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.
  3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  4. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber Kaufpreisforderungen nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf demselben Vertragsverhältnis.

V. Gewährleistung und Haftung

  1. Bei nachweislichem Auftreten eines Mangels bestimmen wir, ob wir nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch einer Nachbesserung gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  2. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt auf Wunsch des Käufers gegen Rechnungsstellung eine Nachlieferung. Diese Lieferung stellt einen neuen Kaufvertrag dar. Wird die Mangelhaftigkeit des ursprünglichen Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt, erfolgt eine Gutschrift der Rechnung.
  3. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel dem Verkäufer innerhalb von zwei Tagen anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  4. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers ist jedoch ganz ausgeschlossen, außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es wird wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet. Diese Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung weiterveräußern, dass er von seinem Abnehmer sofortige Bezahlung erhält oder mit diesem einen weiteren Eigentumsvorbehalt vereinbart. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.
  3. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen.
  4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder dergleichen der Liefergegenstände durch den Käufer erfolgt stets für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Kaufsache zu dem Wert der übrigen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu. Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Ziffer 3. gilt auch für die neue Sache, jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
  6. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.
  7. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgeschrieben.
  8. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnung) um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

VII. Datenschutz

  1. Zur Bearbeitung der Bestellung werden wir Namen, Adresse und sämtliche weiteren auftragsbezogenen Daten des Käufers erheben, verarbeiten und speichern. Die mitgeteilten Kundendaten behandeln wir unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechtes.
  2. Mit der Aufgabe seiner Bestellung willigt der Käufer in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten ein.

VIII. Schlussbestimmung

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Bezüglich der Entgeltsminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen.